Melden Sie sich spätestens drei Monate vor Ende Ihres Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend. Wenn dieser Zeitraum bei Ihrer Eigenkündigung nicht zutrifft, dann melden Sie sich innerhalb von drei Tagen, nachdem Sie die Kündigung eingereicht haben, arbeitssuchend. Meldefrist bei der Arbeitsagentur Wie schnell sich der gekündigte Arbeitnehmer arbeitssuchend melden muss, ergibt sich aus § 38 SGB III. Normalerweise muss er sich mindestens drei Monate vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Arbeitsagentur begeben und sich dort als arbeitssuchend melden. Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen Wenn Sie bald arbeitslos werden oder es schon sind: Ihre Agentur für Arbeit ist für Sie da. Wir beraten Sie, damit Sie schnell wieder Arbeit finden. Wir unterstützen Sie mit Arbeitslosengeld, damit Ihre finanzielle Situation gesichert ist. Alle Schritte, die dafür notwendig sind, können Sie online erledigen – schnell und unkompliziert. Die Arbeitslosmeldung ist der Prozess, durch den eine Person offiziell ihren Status als arbeitslos bei der zuständigen Arbeitsagentur anzeigt, um Leistungen zu beantragen und Unterstützung zu Arbeitslos melden nach eigener Kündigung: So gehen Sie vor Manchmal erfordert es die Situation, dass Sie Ihren Arbeitsplatz selbst kündigen. Das kann aus verschiedenen Gründen geschehen. Doch bevor es so weit kommt, sollten Sie einen kurzen Moment an mögliche Konsequenzen denken. Wie sieht es mit Ihrer finanziellen Situation aus? Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Freistellung - informieren Sie sich, welche Regelungen gelten, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren oder aufgeben. Wer sich zu spät arbeitssuchend meldet, riskiert Sperrfristen beim Arbeitslosengeld. Wann ist der richtige Zeitpunkt, sich arbeitslos zu melden? Rechtzeitig arbeitsuchend melden, um Nachteile zu vermeiden Die BA unterstützt gekündigte Arbeitnehmende bei der Jobsuche, damit sie erst gar nicht arbeitslos werden. Dies gelingt umso besser, je früher Betroffene sich mit ihrer Arbeitsagentur in Verbindung setzen. Wer sich rechtzeitig arbeitsuchend meldet, vermeidet zudem finanzielle Nachteile durch Sperrzeiten. Die Schritt-für-Schritt Anleitung: So meldest Du Dich nach einer Kündigung arbeitslos. Damit verpasst Du keine Fristen! 1. bei einem Aufhebungsvertrag bzw. einer Kündigung „Nach § 38 Abs. 1 SGB III sind Personen, deren Arbeitsverhältnis endet, verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. → Arbeitslosengeld nach einer Kündigung: Infos zu Wann habe ich Anspruch auf ALG 1 nach einer Kündigung? Bekomme ich ALG 1 nach Eigenkündigung? Der Arbeitsplatz sichert das wirtschaftliche Auskommen. Bekommt man Arbeitslosengeld bei eigener Kündigung auch? Lesen Sie hier. Melden Sie sich spätestens drei Monate vor Ende Ihres Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend. Wenn dieser Zeitraum bei Ihrer Eigenkündigung nicht zutrifft, dann melden Sie sich innerhalb von drei Tagen, nachdem Sie die Kündigung eingereicht haben, arbeitssuchend. Die Chance auf ein sofortiges Arbeitslosengeld nach Eigenkündigung ist also eher gering. In jedem Fall müssen Sie sich dafür beim Arbeitsamt als „ arbeitssuchend “ melden. Eigenkündigung ohne neuen Job – sinnvoll? Aufgrund der finanziellen Einbußen sollten Sie vor der Eigenkündigung schon einen neuen Job gefunden haben. Sobald die Kündigung da ist, muss man sich sofort bei der Arbeitsagentur melden. Wer das nicht tut, bekommt später beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit. Kurz und vereinfacht gesagt: Sobald einem bekannt ist, dass man arbeitslos werden wird, ist man verpflichtet, sich sofort bei der Arbeitsagentur zu melden. Tut man das nicht innerhalb von 3 Tagen nachdem man die Kündigung erhalten hat Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: wann sie droht, wie lange sie dauert und ob sie mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende überbrückt werden kann. Arbeitslos melden nach Kündigung: Fristen beachten, Sperrzeit vermeiden – alle Infos und Links für den Kontakt mit der Agentur für Arbeit. In der Regel führt eine Eigenkündigung zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I. Liegt jedoch ein wichtiger Grund für die Kündigung vor, kann diese Sperrzeit entfallen. Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig arbeitssuchend melden und alle relevanten Unterlagen bei der Agentur für Arbeit einreichen. Wer sich als arbeitssuchend meldet, muss nicht zwangsläufig arbeitslos sein. Wenn du von deiner Kündigung erfährst, musst du dich persönlich bei der Arbeitsagentur vorstellen und arbeitssuchend melden. Um eine Leistungssperre zu verhindern ist es jedoch ausreichend, innerhalb der Frist die bevorstehende Arbeitslosigkeit telefonisch anzuzeigen. Wichtig: Schon bei Kündigung arbeitssuchend melden Wenn Sie die Kündigung erhalten oder selbst gekündigt haben, sollten Sie sich umgehend arbeitssuchend melden. In der Regel können Sie bei einer Kündigung vorab kalkulieren, ab wann Sie nicht mehr arbeiten gehen müssen und Sie kein Gehalt mehr bekommen.
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