Hauptjob und Minijob kombinieren – so geht es richtig! Immer mehr Menschen üben neben ihrer Hauptbeschäftigung zusätzlich einen Minijob aus. Denn auch wenn der Hauptjob gut bezahlt ist, kann der Minijob eine Möglichkeit sein, das Einkommen zu erhöhen. In diesem Artikel erklären wir, wie ein Nebenjob funktioniert und welche sozialversicherungsrechtlichen Aspekte zu beachten sind. Mehrere Minijobs gleichzeitig – geht das? Zwei oder mehr Minijobs auszuüben ist erlaubt, solange der Verdienst insgesamt nicht über 556 Euro monatlich liegt. Was bei Minijobs neben einem Hauptjob gilt und welche Regelungen sonst noch bei mehreren Minijobs greifen, erfahren Sie hier. Auch ein Hauptjob und zwei Minijobs sind grundsätzlich gleichzeitig möglich. Sofern sich deine Nebentätigkeiten nicht auf deinen Hauptberuf auswirken, kannst du aus arbeitsrechtlicher Sicht mehreren Minijobs nachgehen – zum Beispiel vorübergehend mehreren Saisontätigkeiten mit jeweils nur geringer Stundenzahl neben dem Vollzeitjob. Mehrere Minijobs gleichzeitig – geht das? Zwei oder mehr Minijobs auszuüben ist erlaubt, solange der Verdienst insgesamt nicht über 556 Euro monatlich liegt. Was bei Minijobs neben einem Hauptjob gilt und welche Regelungen sonst noch bei mehreren Minijobs greifen, erfahren Sie hier. Mehrere Minijobs neben einer Hauptbeschäftigung – Geht das? Aber was gilt, wenn eine Hauptbeschäftigung vorliegt? In unserem Praxisbeispiel veranschaulichen wir, worauf zu achten ist, wenn neben einer Hauptbeschäftigung noch weitere Beschäftigungen ausgeübt werden. Wir zeigen zudem, wie Arbeitgeber diese Beschäftigungen melden müssen. Minijob (s) beim Hauptarbeitgeber erlaubt? Nein Mehrere Tätigkeiten für denselben Arbeitgeber werden zusammengefasst und gelten als ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Schon ab zwei Jobs bei unterschiedlichen Unternehmen gleichzeitig handelt es sich offiziell um eine Mehrfachbeschäftigung. Mehrfache Beschäftigungen sind sowohl bei Voll- und Teilzeitjobs als auch bei einer geringfügigen Beschäftigung – dem Minijob – möglich. Mehrere Minijobs nebeneinander auszuüben, ist erlaubt. Ab wann sie sozialversicherungspflichtig werden und wie viel du hinzuverdienen darfst, hier. Ein Minijob neben dem Hauptberuf ist eine erstklassige Möglichkeit, das Einkommen steuer- und abgabenfrei aufzubessern. Noch schöner wäre es, einen zweiten Minijob aufzunehmen. Doch ist das überhaupt möglich? In diesem Beitrag erfahren Sie, ob mehrere Minijobs trotz einer Hauptbeschäftigung ausgeübt werden, was es zu beachten gilt und was das Steuerrecht dazu sagt. Alles über das Thema Minijob neben Hauptjob! Ihre Pflichten als Arbeitnehmer Dann kann der Arbeitgeber den Minijob verbieten & mehr! | Grundsätzlich können mehrere Minijobs (geringfügige Beschäftigungen) auch gleichzeitig ausgeübt werden. Dabei sind jedoch einige Spielregeln zu beachten. Welche das sind, hat die Minijob-Zentrale zusammengestellt. | Haben Arbeitnehmer keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, dann können sie mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben. Mehrere Minijobs parallel – geht das überhaupt? Wir erklären die Rechtslage und alle wichtigen Fakten zum Thema, Beispiele inklusive. Kann man Vollzeit und geringfügig gleichzeitig arbeiten? Da du durch einen Vollzeitjob bereits die Geringfügigkeitsgrenze überschreitest, kannst du in diesem Fall schon mal nicht beitragsfrei etwas dazu verdienen. Erfahren Sie alles über Hauptbeschäftigung und 2 Minijobs Steuer! Vermeiden Sie steuerliche Fallen und optimieren Sie Ihre Einkünfte. Jetzt informieren und profitieren! Rund 40 % aller Minijobber üben ihre geringfügige Beschäftigung zusätzlich zu einer sozialversicherungspflichtigen Haupttätigkeit aus. Die Kombination aus Haupt- und Minijob ist demnach grundsätzlich erlaubt. Dennoch gilt es einiges zu beachten, um den steuerlichen Sonderstatus des Minijobs nicht zu gefährden. Wann ein Minijob neben einem Hauptjob problemlos möglich ist, wie es um das Kann man 2 Berufe gleichzeitig arbeiten? Mehrere Minijobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern Wer keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hat, kann in zwei und mehr Minijobs gleichzeitig für verschiedene Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen tätig sein. Voraussetzung ist, dass der Verdienst insgesamt 520 Euro monatlich nicht übersteigt. Der gleiche Arbeitgeber: Darf man 2 Minijobs haben? Sie möchten 2 Minijobs gleichzeitig bei ein und demselben Arbeitgeber ausüben? Während Sie generell zwei Jobs bei verschiedenen Arbeitgebern nachgehen dürfen, sind zwei Minijobs bei ein und demselben Arbeitgeber nicht möglich. Verdient man bei beiden Minijobs 450 Euro, wird der Lohn des zweiten Minijobs zusätzlich auf das Haupteinkommen drauf gerechnet und dementsprechend werden natürlich Sozialabgaben und Steuern abgezogen. Genau das möchte man ja anhand eines Minijobs verhindern. Wichtig zu wissen: Die Verdienste aus dem Minijob auf 450-Euro-Basis und dem kurzfristigen Minijob werden nicht addiert. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es zwar erlaubt ist, mehrere Minijobs neben dem Vollzeitjob zu haben, es sich aber aufgrund der Sozialabgaben eher rentiert nur einen Job nebenbei auszuführen.
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