Die durchrechenbare Arbeitszeit ist ein Arbeitszeitmodell, das eine flexible Verteilung der Arbeitszeit und die Vermeidung von Überstunden zum Ziel hat. Wo ist die Arbeitszeit geregelt? Was ist die Höchstarbeitszeit? Gelten die Arbeitszeitgrenzen auch für Teilzeitbeschäftigte? Ergibt sich bei der Berechnung eine Bruchzahl, dann wird auf den nächsthöheren ganzen Tag aufgerundet. Teilzeitarbeit - Formen und Modelle, Beispiele Teilzeitbeschäftigte (© Peggy Blume / fotolia.com) Grundsätzlich liegt der Teilzeit eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Anzahl und Verteilung der Stunden zugrunde. ÖGB-Schnellinfo DURCHRECHNUNGSZEITRAUM ARBEITSZEIT EU-Höchstgrenzen bei Arbeitszeit plötzlich auch für Österreich wichtig Durchrechnungszeitraum muss so festgelegt werden, dass ArbeitnehmerInnen efizient vor gesundheitsschädlicher, überlanger Arbeit geschützt werden. § 19d AZG Teilzeitarbeit - Arbeitszeitgesetz - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich Was steht Ihnen für Mehrstunden zu? Wie können Sie Ihre Arbeitszeiten ändern? Die wichtigsten Regelungen für Teilzeitarbeit im Überblick. Wie funktioniert das durchrechenbare Arbeitszeitmodell in der Praxis? Im Handel umfasst der Durchrechnungszeitraum grundsätzlich 26 oder auch 52 Wochen. Für die wöchentliche Normalarbeitszeit bedeutet dies, dass der vereinbarte Durchrechnungszeitraum für einzelne Wochen auf bis zu 44 Stunden ausgedehnt werden kann. Der Durchrechnungszeitraum endet gemäß Kollektivvertrag nach neun Monaten. Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis um vier Wochen verlängert und dauert es im Ergebnis über neun Monate (z.B. 9 Monate und zwei Wochen) an, endet der Durchrechnungszeitraum jedenfalls nach Ablauf der 9 Monate. Was sind die teilzeitrechtlichen Kernpunkte des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG)? Kernpunkte sind der gesetzlich verankerte Anspruch auf Teilzeitarbeit und weitere Regelungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Teilzeitarbeit. Zudem soll die Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten verhindert werden. Der Durchrechnungszeitraum ist im Kollektivvertrag festzulegen. Beträgt die tägliche Normalarbeitszeit mehr als zwölf Stunden, ist eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 23 Stunden zu gewähren. Der Durchrechnungszeitraum ist jener Zeitraum, innerhalb dessen bei flexibler Arbeitszeit auf das Arbeitszeitkonto Zeitguthaben oder Zeitschulden auf- und abgebaut werden können, ohne dass ein Überstundenzuschlag anfällt. Er spielt in verschiedene arbeitsrechtliche Bereiche hinein. Dazu im Wesentlichen: Der Durchrechnungszeitraum von 52 Wochen muss im Vorhinein festgelegt werden, und für alle Angestellten einheitlich sein. Für bestimmte Arbeitnehmergruppen kann bei Vorliegen einer sachlichen Rechtfertigung eine andere Lage des Durchrechnungszeitraums festgelegt werden. Innerhalb dieses Durchrechnungszeitraums muss der Angestellte insgesamt 10 zusammenhängende Wochenfreizeiten von je drei Ein Durchrechnungszeitraum muss zu dessen Gültigkeit durch Betriebsvereinbarung – in Betrieben, in denen kein Betriebsrat errichtet ist, durch schriftliche Einzelvereinbarung – einvernehmlich festgelegt werden. Beruht die vereinbarte Teilzeitbeschäftigung auf dem Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung nach dem Mutterschutzgesetz bzw. Väterkarenzgesetz, kann Mehrarbeit nicht einseitig angeordnet werden. Der beklagte Arbeitgeber vertrat hingegen die Rechtsansicht, die Vereinbarung über die Verteilung der Normalarbeitszeit mit einem Durchrechnungszeitraum von 52 Wochen sei zulässig. Beide Vorinstanzen teilten die Rechtsauffassung des klagenden Betriebsrats. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision der Beklagten nicht Folge. OGH: Durchrechnungszeitraum für Überstunden bei Teilzeitarbeit Eine Durchrechnung der Arbeitszeit von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern, die keine Gleitzeitvereinbarung haben, über mehr als 3 Monate ist ohne kollektivvertragliche Rechtsgestaltung nicht geeignet, den Mehrarbeitszuschlag zu vermeiden Teilzeitarbeit Was zu beachten Gesetzliche Grundlagen Wer ist teilzeitbeschäftigt? Teilzeitbeschäftigt ist, wer eine kürzere regelmäßige Wochenarbeitszeit hat als die von vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten. Grundsätzlich gilt für Teilzeit Mitarbeiter ein Durchrechnungszeitraum von 3 Monaten (quartalsweise Bsp.: 1.1 – 31.3 oder monatlich Bsp.: 1.2 – 30.4). Sofern es keine schriftliche Vereinbarung über die Verschiebung des 3 monatigen Zeitraumes (=Durchrechnungszeitraum) gibt, gilt das Kalenderquartal als Durchrechnungszeitraum. Sieht der KollV keine spezifische Regelung für Teilzeitarbeit vor, kann das kollektivvertragliche Durchrechnungsmodell hinsichtlich des Mehrarbeitszuschlags nicht analog auf Teilzeitbeschäftigte angewandt werden. Bei Teilzeitarbeit gibt es einen maximalen Durchrechnungszeitraum von drei Monaten. Eine Durchrechnung der Arbeitszeit von teilzeitbeschäftigten AN, die keine Gleitzeitvereinbarung haben, über mehr als drei Monate ohne kollektivvertragliche Rechtsgestaltung ist nicht geeignet, den Mehrarbeitszuschlag zu vermeiden. Für geleistete Mehrarbeitsstunden besteht daher gem § 19d Abs 3a AZG ein
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