Teilzeit- und Befristungsgesetz §14 - (1) 1 Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. 2 Gibt es gesetzliche Regelungen zur Brückenteilzeit? Ja, gesetzliche Regelungen zur Brückenteilzeit existieren. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt seit 2019 temporäre Teilzeitansprüche von Mitarbeitern. Das TzBfG regelt das Recht der Teilzeitarbeitsverhältnisse und der befristeten Beschäftigung in Deutschland. Es soll Teilzeitarbeit fördern, Befristung begrenzen und Diskriminierung verhindern. Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge Teilzeit- und Befristungsgesetz Zum 04.08.2025 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Die Zielsetzung vom Teilzeit- und Befristungsgesetz ist es, der Diskriminierung von befristetet im Arbeitsverhältnis stehenden und auch Teilzeitarbeitern Einhalt zu gebieten. So werden die TzBfG Teilzeit- und Befristungsgesetz(1) 1 Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. 2 Ist eine regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht vereinbart, so ist ein Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt, wenn seine regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt eines bis zu einem Jahr Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) § 14 Zulässigkeit der Befristung (1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn 1. Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) 1 Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften § 1 Zielsetzung Ziel des Gesetzes ist, Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt im deutschen Arbeitsrecht die Bedingungen für Teilzeitarbeitsverhältnisse und befristete Beschäftigung. Das TzBfG regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Teilzeitarbeit und befristeten Arbeitsverträgen. Es enthält Vorschriften zur Zulässigkeit, Dauer, Kündigung und Diskriminierung von Teilzeit- und Befristungsverträgen. TzBfG Teilzeit- und Befristungsgesetz Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) § 3 Begriff des befristet beschäftigten Arbeitnehmers (1) Befristet beschäftigt ist ein Arbeitnehmer mit einem auf bestimmte Zeit geschlossenen Arbeitsvertrag. Ein auf bestimmte Zeit geschlossener Arbeitsvertrag (befristeter Arbeitsvertrag) liegt vor, wenn Das TzBfG regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Teilzeitarbeit und befristeten Arbeitsverträgen. Es enthält Vorschriften zu Zielsetzung, Begriff, Förderung, Kündigung, Aus- und Weiterbildung, Information und Anrufung. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz regelt die rechtlichen Bedingungen für zeitlich unbegrenzte und begrenzte Teilzeitarbeit. Es gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auch für Mini-Jobber, und bietet Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Per Gesetz haben Beschäftigte grundsätzlich einen Anspruch auf Teilzeitarbeit. Hier die Bedingungen, Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und -nehmer. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) § 8 Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit (1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird. 3. Befristete Teilzeit („Brückenteilzeit“), § 9a TzBfG Zum 01.01.2019 wurde Arbeitnehmern mit der Einfügung eines neuen § 9a in das Teilzeit- und Befristungsgesetz die Möglichkeit eröffnet, befristet in Teilzeit zu arbeiten. Der Arbeitgeber hat Sorge zu tragen, dass auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Förderung der beruflichen Entwicklung und Mobilität teilneh-men können, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Aus- und Weiterbildungs-wünsche anderer teilzeit- oder vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer Das TzBfG regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Teilzeitarbeit und befristeten Arbeitsverhältnissen. Es enthält Vorschriften über die Zulässigkeit, die Dauer, die Kündigung und die Folgen von Teilzeit und Befristung sowie über die Förderung und die Information. Das TzBfG regelt die Förderung, Zulässigkeit und Diskriminierung von Teilzeit- und Befristungsverträgen in Deutschland. Es enthält Definitionen, Ausnahmen, Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie Hinweise auf EU-Richtlinien.
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