Der Kurs zur medizinischen Fachsprache im Modellstudiengang Medizin an der Charité besteht seit dem Sommersemester 2015 aus einer Praktikumsveranstaltung sowie drei Vorlesungsveranstaltungen. Im Medizinischen Grundwortschatz sind für die Ausbildung und tägliche Arbeit in den Heilhilfsberufen gebräuchliche und unbedingt notwendige Fachwörter aufgeführt. Die Erklärungen sind kurz und allgemeinverständ-lich gehalten. Im Medizinischen Grundwortschatz sind für die Ausbildung und tägliche Arbeit in den Heilhilfsberufen gebräuchliche und unbedingt notwendige Fachwörter aufgeführt. Die Erklärungen sind kurz und allgemeinverständ-lich gehalten. Visite = Der Arzt kommt zu Ihnen Vitalzeichen = Blutdruck, Puls und Temperatur messen Viszeralchirurgie = Bauchchirurgie Vorhofflimmern = Herzrhythmus-störung Wasserlassen = Blase leeren, pinkeln Nüchtern = Nichts trinken, nichts essen, nicht rauchen (Ist Wasser / Tee / Kaffee erlaubt?) Haben Sie hier und da kurz gestutzt? Sammelbegriff für blutdrucksenkende Arzneimittel. Sammelbegriff für blutdrucksenkende Arzneimittel. AUFTRAG: Der Medizinische Dienst der Krankenver-sicherung – kurz MDK – setzt sich für eine gute und gerechte Gesundheitsversorgung der Menschen ein. Im gesetzlichen Auftrag unterstützt und berät der MDK die Kranken- und Pflegekassen in medizinischen und pflegerischen Fragen. gutachtungs- und Beratungstätigkeit des Medizinischen Dienstes. Kern unserer Arbeit ist es, allen Versicherten die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung nach ob-jektiven medizi. 83 des Fünften Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB V2) gere-gelt. Der MDK unterstützt die Krankenkassen gutachterlich und beratend dabei, ihren gesetzli-chen Auftrag aus § 12 Abs. 1 SGB V zu erfüllen, wonach die Leistungen der gesetzlichen Kran-kenversicherung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein m. Der Kurs zur medizinischen Fachsprache im Modellstudiengang Medizin an der Charité besteht seit dem Sommersemester 2015 aus einer Praktikumsveranstaltung sowie drei Vorlesungsveranstaltungen. gutachtungs- und Beratungstätigkeit des Medizinischen Dienstes. Kern unserer Arbeit ist es, allen Versicherten die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung nach ob-jektiven medizi. AUFTRAG: Der Medizinische Dienst der Krankenver-sicherung – kurz MDK – setzt sich für eine gute und gerechte Gesundheitsversorgung der Menschen ein. Im gesetzlichen Auftrag unterstützt und berät der MDK die Kranken- und Pflegekassen in medizinischen und pflegerischen Fragen. Visite = Der Arzt kommt zu Ihnen Vitalzeichen = Blutdruck, Puls und Temperatur messen Viszeralchirurgie = Bauchchirurgie Vorhofflimmern = Herzrhythmus-störung Wasserlassen = Blase leeren, pinkeln Nüchtern = Nichts trinken, nichts essen, nicht rauchen (Ist Wasser / Tee / Kaffee erlaubt?) Haben Sie hier und da kurz gestutzt? 83 des Fünften Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB V2) gere-gelt. Der MDK unterstützt die Krankenkassen gutachterlich und beratend dabei, ihren gesetzli-chen Auftrag aus § 12 Abs. 1 SGB V zu erfüllen, wonach die Leistungen der gesetzlichen Kran-kenversicherung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein m.
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