Diese Optionen nach dem Abschluss bieten internationalen Studierenden eine großartige Chance, ihre Ausbildung effektiv zu nutzen und in den deutschen Arbeitsmarkt einzusteigen. Schritte zum Übergang vom Studentenvisum zum Arbeitsvisum Schritt 1: Bewerben Sie sich für einen 18-monatigen Visum zur Arbeitssuche Nach Abschluss des Studiums können Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche Sofern dann eine Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche nach § 20 Abs. 3 S. 1 AufenthG beantragt wird, gilt, dass die Suchphase die Beendigung des ersten Studiums maßgeblich ist und diese nicht erst mit Abbruch des Folgestudiums zu laufen beginnt. 1. Was ist ein Jobseeking-Visa (Deutschland)? Das Job-Searching-Visa (auch “Job-Seeker-Visa” oder “Visum zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte”) ist ein Aufenthaltstitel für Deutschland, der es Fachkräften ermöglicht nach Deutschland einreisen und sich hier zum Zwecke der Arbeitsplatzsuche aufzuhalten (§ 20 AufenthG). Nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums in Deutschland wird die Aufenthaltserlaubnis bis zu 18 Monate zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Erwerbstätigkeit verlängert. Während der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis dürfen sie unbeschränkt einer Erwerbstätigkeit nachgehen. In Deutschland nach Ausbildung oder Arbeit suchen Wenn du Staatsbürger oder Staatsbürgerin eines EU-Landes bist, dann brauchst du kein Visum für Deutschland. Kommst du jedoch nicht aus einem EU-Land, dann kannst du nicht einfach so nach Deutschland einreisen, um eine Arbeit, eine Berufsausbildung oder ein Studium zu beginnen. Du brauchst vielmehr ein Visum. Visa werden für Deutschland oft Das Visum zur Arbeitsplatzsuche ist eine Aufenthaltserlaubnis, die es Ihnen ermöglicht, sechs Monate in Deutschland zu bleiben und eine Arbeit zu suchen. Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach dem Studium in Deutschland Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums in Deutschland haben Sie die Möglichkeit für einen bestimmten Zeitraum eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche zu erhalten. Bevor Sie zur Antragsstrecke kommen, haben wir einige Informationen für Sie aufgelistet. 1. Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche im Anschluss an ein Studium oder eine Ausbildung in Deutschland Wenn Sie in Deutschland einen Hochschul- oder Berufsabschlusses erwerben, können Sie im Anschluss eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, um nach einer Stelle zu suchen, zu der Sie Ihre Qualifikation befähigt. Sie schließen in Kürze ihr Studium ab und haben noch keinen passenden Arbeitsplatz gefunden? Wenn Sie in Deutschland bleiben möchten, dann können Sie nach Ihrem Abschluss nach einer Arbeit suchen, die zu Ihrem Studium passt. Für eine erfolgreiche Jobsuche sollten Sie ansprechende Bewerbungsunterlagen zusammenstellen, um sich potenziellen Arbeitgebern bestmöglich zu präsentieren. Wie Sie Erfahren Sie, wie Sie mit § 20 AufenthG nach einer Ausbildung oder Studium in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche erhalten. Nach Abschluss einer Ausbildung, Berufsanerkennung oder Forschungstätigkeit im Bundesgebiet wird für die Suche nach einer Erwerbstätigkeit (Beschäftigungsverhältnis oder selbstständige Tätigkeit) auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Die Aufenthaltserlaubnis ist für diese Fälle vorgesehen: nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16b Wenn du nach deinem Studium in Deutschland arbeiten möchtest, ist dies in der Regel problemlos möglich. Da du durch dein abgeschlossenes Studium in Deutschland eine Hochschulqualifikation erhalten hast, kannst du meist direkt in den Arbeitsmarkt einsteigen. Den Kontakt zu früheren Mitstudierenden kannst du über Alumni-Netzwerke halten. Sie können als ausländische Fachkraft aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu sechs Monate zur Suche nach einem Arbeitsplatz erhalten, zu dessen Ausübung ihre Qualifikation befähigt. Voraussetzung ist zudem, dass Sie über der angestrebten Tätigkeit entsprechende Sprachkenntnisse verfügen. Achtung: Sie dürfen mit diesem Aufenthaltstitel nur zu Nach dem Abschluss des Studiums in Deutschland können internationale Studierende ein Visum zur Arbeitssuche beantragen. Dieser Artikel erklärt, wer Anspruch hat, welche Voraussetzungen gelten, wie hoch die Kosten sind und wie das Verfahren abläuft. Wichtige Dokumente werden aufgelistet. Viele internationale Studierende möchten nach ihrem Bachelor- oder Masterstudium an einer deutschen Uni Fragen & Antworten Welche Jobsuche ist nach Abschluss des Studiums am besten? Sie haben ein Studium im Bundesgebiet erfolgreich abgeschlossen und haben einen Aufenthaltstitel zum Studium (§ 16b oder § 16c AufenthG), dann ist für die Suche nach einem Arbeitsplatz der Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche besser für Sie. Informationen zur Arbeitsaufnahme in Deutschland: Zulassung zum Arbeitsmarkt und Arbeitsvermittlung, außerdem Links zum Thema Studium und Schüleraustausch. Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium beantragen Wenn Sie in Deutschland ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie zur Suche eines Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatzes eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 18 Monate beantragen. Welches Visum brauche ich? Sie möchten in Deutschland arbeiten oder einen Job suchen: Informieren Sie sich, ob Sie ein Visum benötigen. Wir erklären Ihnen auch, welche Visa es gibt und wie wir Sie unterstützen können. Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium beantragen Wenn Sie in Deutschland ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie zur Suche eines Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatzes eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 18 Monate beantragen. Nach erfolgreichem Abschluss Ihres Studiums in Deutschland Haben Sie Ihr Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen, erhalten Sie im Anschluss eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 18 Monate zur Suche nach einem Arbeitsplatz, wenn Ihr Lebensunterhalt in diesem Zeitraum nachweislich gesichert ist. Sie dürfen während dieser Zeit arbeiten.
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