In diesen Fällen ist für die vorgesehene Tätigkeit die Verwendung eines sichereren Arbeitsmittels, z. B. einer Hubarbeitsbühne oder eines Gerüstes zwingend angezeigt. Diese DGUV Information gibt erläuternde Hinweise zu den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) über die Verwendung von tragbaren Leitern und Tritten. Der Weg auf Dächer, auf große Industrieanlagen und Maschinen – es gibt viele Gelegenheiten, bei denen Beschäftigte kurzfristig Höhenunterschiede von mehreren Metern überwinden müssen. „Leitern sind als Verkehrsweg fast überall im Einsatz“, sagt Thomas Jacob, Referatsleiter der Themenfelder Leitern, Tritte, ortsfeste Arbeitsbühnen im DGUV Fachbereich Handel und Logistik (FBHL DGUV Information 208-016 - Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten (BGI 694) 6 Was ist bei der Prüfung und Instandhaltung zu beachten? Mängel bei vorangegangenen Prüfungen. Bei Arbeiten von Leitern aus muss ein sicheres Stehen und Festhalten möglich sein. Die sichere Verwendung, insbesondere der sichere Kontakt zur Leiter und deren Standsicherheit, darf durch den Transport von Lasten auf der Leiter nicht eingeschränkt werden. Bei Arbeiten von Leitern aus muss ein sicheres Festhalten und Stehen möglich sein. Dieser Methode können bei Verwendung geeigneter Leitern gleichgestellt sein: An wen wendet sich diese Handlungsanleitung? Diese Handlungsanleitung wendet sich hauptsächlich an Unternehmer, die tragbare Leitern und Tritte für ihre Beschäftigten bereitstellen oder selbst be-nutzen. Sie gibt Hinweise zu den Regelungen des Arbeitschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung, der berufsgenossenschaftlichen Regelungen und der einschlägigen Normen, die beim DIN EN 131-6 Teleskopleitern DIN EN 131-7 Leitern; Mobile Podestleitern DIN EN 61478 Arbeiten unter Spannung – Leitern aus isolierenden Material DIN EN 50528 Isolierende Leitern für Arbeiten an oder in der Nähe von Niederspannungsanlagen DIN 4567 Bemessung für Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch (zurzeit in Überarbeitung) 5 Was ist bei der Verwendung von Leitern und Tritten zu beachten? 5.1 Allgemeines Alle Beschäftigten, die Leitern und Tritte verwenden, tragen eine Mitwirkungspflicht für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Über die richtige Verwendung von tragbaren Leitern und Tritten informiert die vom Hersteller zur Verfügung gestellte Gebrauchsanleitung. Zusätzlich gibt die Sicherheitskennzeichnung an Hinweis: Die Verwendung von Sprossenleitern ist nur in Ausnahmefällen (z. B. in engen Schächten) zulässig. Bedingungen für die Verwendung als Verkehrsweg Als Aufstiege dürfen Leitern nur für kurzzeitige Arbeiten eingesetzt werden (geringe Verwendungsdauer). Der zu überbrückende Höhenunterschied darf nicht mehr als 5 m betragen. Beschädigte Leitern können Ursache von Absturzunfällen sein. Um zu verhindern, dass schadhafte Leitern weiter verwendet werden, müssen alle Leitern und Tritte wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Prüfung führt eine zur Prüfung befähigte Person durch. Empfohlen wird die jährliche Prüfung. Leitern digital prüfen In diesem Training lernen Sie die Grundlagen zum Thema Leitern und deren Prüfung anhand verschiede-ner, praxisnaher Szenarien. Sobald Sie das Training erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie ein Zertifikat, das Sie für die Prüfung von mobilen Leitern und Tritten qualifiziert. 3 Was muss der Unternehmer bei der Zurverfügungstellung von Leitern und Tritten einschließlich des Zubehörs beachten? 3.1 Auswahlkriterien für Leitern und Tritte Seit dem 01.01.2018 werden Leitern in zwei Leiterklassen eingeteilt und zwar in Leitern für den beruflichen und den nicht beruflichen (privaten) Bereich. In der Gefährdungsbeurteilung wählt der Unternehmer die geeignete Leiter Die neue TRBS 2121 Teil 2 wurde am 21.Dez. 2018 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht und ist ab diesem Zeitpunkt ohne Übergangs-frist anzuwenden. Die TRBS 2121 Teil 2 konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bei der Verwendung von Leitern als Verkehrsweg und Leitern als hochgelegener Arbeitsplatz. Adres-sat Die DGUV Information 208-016 „Die Verwendung von Leitern und Tritten“ gibt erläuternde Hinweise zu den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung über die Beschaffung und Verwendung von tragbaren Leitern und Tritten. 2 Wofür ist der Unternehmer bei der Zurverfügungstellung und Verwendung von Leitern und Tritten verantwortlich? -Leitern können zum Einsatz kommen, wenn bauliche platz oder als Zugang zu hoch gelegenen Arbeitsplätzen zur Verfügung gestellt und verwendet wird, muss im Rah-men der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden, wel-ches Arbeitsmittel für die auszuführende Arbeit geeignet und Diese DGUV Information gibt erläuternde Hinweise zu den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) über die Verwendung von tragbaren Leitern und Tritten. Ortsfeste Steigleitern werden nicht behandelt. (Informationen zur Steigleitern finden Sie in der DGUV Information 208-032 Auswahl und Benutzung von Steigleiter). Informationen Diese DGUV Information gibt erläuternde Hinweise zu den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) über die Verwendung von tragbaren Leitern und Tritten. Ortsfeste Steigleitern werden nicht behandelt. 5. Keine improvisierten Maßnahmen Die DGUV Information warnt ausdrücklich davor, Leitern für Zwecke zu nutzen, für die sie nicht ausgelegt sind. Beispiele hierfür sind das Zusammenstellen von Leitern mit anderen Arbeitsmitteln oder das Erhöhen der Reichweite durch das Unterlegen von Kisten oder Brettern. Etwa, um von der vorletzten oder letzten Stufe aus einen Karton mit übergreifenden Armen von oben zu packen. „Ein gefährlicher und sogar verbotener Umgang mit einer Leiter“, erklärt Thomas Jacob, verantwortlich für Leitern, Tritte und ortsfeste Arbeitsbühnen im Fachbereich Handel und Logistik der DGUV. Leitern – Teil 3: Kennzeichnung und Gebrauchsanleitungen DIN EN 131-4: 2020-06 Leitern – Teil 4: Ein- oder Mehrgelenkleitern DIN EN 131-6: 2019-05 Leitern – Teil 6: Teleskopleitern DIN EN 131-7: 2013-09 Leitern – Teil 7: Mobile Podestleitern DIN EN 50528: 2011-04 Isolierende Leitern für Arbeiten an oder in der Nähe von
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