Nach einer Kündigung müssen Sie sich unverzüglich arbeitsuchend melden. Was es bei der Arbeitslosenmeldung zu beachten gibt und welche Dokumente Sie bereithalten müssen, erfahren Sie in diesem Artikel. Kündigung Ist der Grund für die Arbeitslosigkeit eine Kündigung, kann das Arbeitslosengeld je nach den Gründen für die Kündigung und dem Verlauf des Kündigungsverfahrens eventuell gemindert, zeitweilig gesperrt oder gestrichen werden. Wer eine Sperr-zeit erhält, bekommt nur ein gekürztes Arbeitslosengeld. Arbeitnehmer sollten rechtzeitig genug nach ihrer Kündigung ihre Arbeitsagentur aufsuchen. Ansonsten kann dies ärgerliche Konsequenzen haben. Wer als Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Kündigung erhalten hat, steht häufig vor dem Problem, wie e Du solltest dich umgehend nach Erhalt der Kündigung arbeitssuchend melden und einen Antrag auf Arbeitslosengeld bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen, um sicherzustellen, dass du die Leistungen erhältst, auf die du Anspruch hast. Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Du meldest Dich 3 Monate vor Ende der Beschäftigung arbeitsuchend. Falls das nicht möglich ist, kannst Du Dich innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung arbeitssuchend melden. Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Freistellung - informieren Sie sich, welche Regelungen gelten, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren oder aufgeben. Um Sperrzeiten zu vermeiden, muss die Meldung spätestens drei Monate vor dem Beschäftigungsende oder bei einer kurzfristigen Kündigung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden der Arbeitsagentur vorliegen. Die Meldung kann online, telefonisch oder persönlich erfolgen. 1. bei einem Aufhebungsvertrag bzw. einer Kündigung „Nach § 38 Abs. 1 SGB III sind Personen, deren Arbeitsverhältnis endet, verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen Wenn Sie bald arbeitslos werden oder es schon sind: Ihre Agentur für Arbeit ist für Sie da. Wir beraten Sie, damit Sie schnell wieder Arbeit finden. Wir unterstützen Sie mit Arbeitslosengeld, damit Ihre finanzielle Situation gesichert ist. Alle Schritte, die dafür notwendig sind, können Sie online erledigen – schnell und unkompliziert. Wann bekommt man Arbeitslosengeld nach der Kündigung? Wenn Ihnen gekündigt wurde, erhalten Sie Arbeitslosengeld ab dem ersten Tag, an dem Sie sich arbeitssuchend melden. Falls Sie eine verhaltensbedingte Kündigung erhalten oder ohne dringenden Grund selbst kündigen, kann die Arbeitsagentur allerdings eine Sperrzeit anordnen. Melden Sie sich spätestens drei Monate vor Ende der Beschäftigung arbeitsuchend oder – falls dies nicht möglich ist – binnen drei Tagen nach Erhalt der Kündigung. • Melden Sie sich spätestens drei Monate vor Ende Ihres Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend. • Wenn dieser Zeitraum bei Ihrer Eigenkündigung nicht zutrifft, dann melden Sie sich innerhalb von drei Tagen, nachdem Sie die Kündigung eingereicht haben, arbeitssuchend. Wer sich zu spät arbeitssuchend meldet, riskiert Sperrfristen beim Arbeitslosengeld. Wann ist der richtige Zeitpunkt, sich arbeitslos zu melden? Wenn die Kündigung kurzfristig ausgesprochen wird, muss die Arbeitsuchend-Meldung innerhalb von 3 Tagen erfolgen. Wenn sich Kundinnen und Kunden zu spät arbeitsuchend melden, können ihnen finanzielle Nachteile entstehen. Die Schritt-für-Schritt Anleitung: So meldest Du Dich nach einer Kündigung arbeitslos. Damit verpasst Du keine Fristen! Wann melde ich mich arbeitsuchend? Sie müssen sich spätestens drei Monate vor Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend melden. Sollte zwischen der Kenntnis über den Beendigungszeitpunkt und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als 3 Monate liegen, haben Sie drei Tage Zeit, sich arbeitsuchend zu melden. Arbeitslos melden nach Kündigung: Fristen beachten, Sperrzeit vermeiden – alle Infos und Links für den Kontakt mit der Agentur für Arbeit. Kurz und vereinfacht gesagt: Sobald einem bekannt ist, dass man arbeitslos werden wird, ist man verpflichtet, sich sofort bei der Arbeitsagentur zu melden. Tut man das nicht innerhalb von 3 Tagen nachdem man die Kündigung erhalten hat, bekommt man beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit. Die Firma ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen dafür frei zu Sperrzeit Nach einer verhaltensbedingten Kündigung wird das Arbeitsamt unabhängig davon, ob unter Einhaltung der Kündigungsfrist oder fristlos gekündigt wurde, regelmäßig eine Sperrzeit von 12 Wochen festsetzen. Zugleich wird die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes um mindestens ein Viertel verringert. D. h. Wann arbeitslos melden bei 6 Monate Kündigungsfrist? Aufgrund seiner langjährigen Beschäftigung beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate, somit ist er zum 01.08.2019 arbeitslos (sofern er bis dahin keinen neuen Job findet). Laut der oben genannten Frist muss er sich bis spätestens am 30.04.2019 arbeitssuchend melden.
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