Visum zur Arbeitssuche in Deutschland: Schritt-für-Schritt-Anleitung zu Berechtigung, Anforderungen, Bewerbung und Tipps zur Arbeitssuche. Sichern Sie sich noch heute Ihre Zukunft in Deutschland! Mit einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte, können Sie sich, entsprechend Ihrer Ausbildung/Ihrem Voraufenthalt in Deutschland, bis zu 18 Monaten in Deutschland zur Arbeitsplatzsuche aufhalten. Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche über die Höchstzeiträume ist ausgeschlossen, wenn innerhalb der Gültigkeit Das Visum zur Arbeitsplatzsuche ermöglicht interessierten ausländischen Fachkräften für maximal sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen, um eine ihrer Qualifikation entsprechende Arbeit zu finden. Was ist ein Visum zur Arbeitssuche? Das Visum zur Arbeitssuche (offizielle Bezeichnung: Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche) können internationale Absolventen deutscher Hochschulen nach dem Abschluss beantragen. Es ermöglicht dir, bis zu 18 Monate in Deutschland zu bleiben, um eine deiner Qualifikation entsprechende Arbeitsstelle zu Sie möchten in Deutschland arbeiten? Finden Sie auf dem Portal der Bundesregierung heraus, ob Sie die Vorraussetzungen für ein Visum zum Arbeiten erfüllen. Visum beantragen Mit einem oder mehreren dieser Schreiben und deinen weiteren Unterlagen gehst du dann in deinem Heimatland zu einer deutschen Botschaft / einem deutschen Konsulat und beantragst dein Visum zur Arbeitsplatzsuche. Nach Deutschland reisen Wenn du dieses Visum erhalten hast, kannst du deinen Flug nach Deutschland buchen. Visum für Langzeitaufenthalte in Deutschland Sie können ein Visum für einen längeren Aufenthalt in Deutschland für folgende Zwecke beantragen: Beschäftigung – wenn Sie bereits ein Stellenangebot in Deutschland haben. Selbstständigkeit – wenn Sie ein Unternehmen in Deutschland gründen oder als Freiberufler arbeiten möchten. Welches Visum brauche ich? Sie möchten in Deutschland arbeiten oder einen Job suchen: Informieren Sie sich, ob Sie ein Visum benötigen. Wir erklären Ihnen auch, welche Visa es gibt und wie wir Sie unterstützen können. Nach Abschluss einer Ausbildung, Berufsanerkennung oder Forschungstätigkeit im Bundesgebiet wird für die Suche nach einer Erwerbstätigkeit (Beschäftigungsverhältnis oder selbstständige Tätigkeit) auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Die Aufenthaltserlaubnis ist für diese Fälle vorgesehen: nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16b Das auch als „Job-Seeker-Visum“ bezeichnete Visum D zum Zweck der Arbeitssuche ist eine spezielle Möglichkeit für besonders hochqualifizierte Personen, die noch kein Jobangebot haben, um für 6 Monate nach Österreich zu kommen und vor Ort einen Job zu suchen (z.B. um Bewerbungsgespräche mit österreichischen Unternehmen zu führen). „Besonders hochqualifizierte“ Personen sind jene Wenn Sie in Deutschland ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie zur Suche eines Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatzes eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 18 Monate beantragen. Es kann schwierig sein, aus der Ferne einen Job zu finden. Daher können Sie ein Visum zur Arbeitssuche beantragen und in Deutschland suchen. Besonders Hochqualifizierte Als besonders hochqualifizierte Arbeitskraft aus einem Drittstaat stehen Ihnen folgende Optionen offen: Wenn Sie noch kein Arbeitsplatzangebot haben, können Sie mit einem Arbeitssuche-Visum für sechs Monate zur Arbeitsuche nach Österreich kommen. Wenn Sie bereits ein Arbeitsplatzangebot haben, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen bei der Erfahren Sie, wie Sie 2025 ein Arbeitsvisum und eine Arbeitserlaubnis für Deutschland erfolgreich beantragen – mit allen rechtlichen Voraussetzungen, aktuellen Regelungen (z. B. Chancenkarte, Westbalkanregelung) und praktischen Tipps für Drittstaatsangehörige, Fachkräfte und Arbeitgeber. Jetzt informieren! Ein Visum zur Arbeitssuche in Deutschland ist eine Aufenthaltserlaubnis, mit der Sie sich sechs Monate im Land aufhalten und Arbeit suchen können. Wenn Sie nach sechs Monaten eine Stelle finden, erhalten Sie ein deutsches Arbeitsvisum bzw. eine deutsche Arbeitserlaubnis und können dort arbeiten und leben. Informationen zur Arbeitsaufnahme in Deutschland: Zulassung zum Arbeitsmarkt und Arbeitsvermittlung, außerdem Links zum Thema Studium und Schüleraustausch. Für Fachkräfte besteht gem. § 20 AufenthG die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis / Visum zur Arbeitsplatzsuche zu erhalten. Das Visum zur Arbeitsplatzsuche ist eine Aufenthaltserlaubnis, die es Ihnen ermöglicht, sechs Monate in Deutschland zu bleiben und eine Arbeit zu suchen. Bei seiner Recherche im Internet stößt er auf die Möglichkeit ein Arbeitssuche-Visum zu beantragen und denkt, dass das wohl das Richtige für ihn wäre. Er sucht also seine Dokumente zusammen, fährt zum österreichischen Generalkonsulat in New York um solch ein Arbeitssuche-Visum zu beantragen und denkt, dass das in wenigen Tagen erledigt Die Person muss ein Visum beziehungsweise einen Aufenthaltstitel beantragen, um in Deutschland arbeiten zu können. Bevor sie den Antrag stellt, können wir in bestimmten Fällen prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in Deutschland erfüllt sind. Ist dies der Fall, erteilen wir eine Vorabzustimmung zur Beschäftigung.
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