Ihre Einträge in dieses Formular werden mittels einer gesicherten Internetverbindung (SSL Verschlüsselung) an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt. In der Regel beantworten wir Ihre Anfrage per Post. Die Einwilligung gilt jeweils nur für den jeweilig gestarteten Videotermin – sie muss für jede Teilnahme erneut erteilt werden. Die Einwilligung können Sie jederzeit formlos mit Wirkung für die Zukunft bei der Agentur für Arbeit, beim Jobcenter oder bei der Familienkasse widerrufen. In Ihrem Videotermin können Sie mit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner ein persönliches Gespräch führen – ohne Anfahrt und Wartezeit. Wichtige Informationen können dabei über den Bildschirm veranschaulicht werden. Informationen zu Ihren Rechten bei der Nutzung des Verfahrens „Mein Videotermin“ Die Nutzung des Verfahrens „Mein Videotermin“ ist für Sie freiwillig und setzt die Erteilung einer Einwilligungserklärung voraus. Die Einwilligung gilt jeweils nur für den jeweilig gestarteten Videotermin – sie muss für jede Teilnahme erneut erteilt Sie müssen einen Termin beim Jobcenter absagen oder diesen verschieben? Im Internet finden Sie verschiedene Aussagen, was Sie dabei beachten sollten. Wir haben die wichtigsten Informationen für Informationen zu Ihren Rechten bei der Nutzung des Verfahrens „Mein Videotermin“ im Rahmen einer virtuellen Gruppeninformationsveranstaltung Die Nutzung des Verfahrens „Mein Videotermin“ ist für Sie freiwillig und setzt die Erteilung einer Einwilligungserklärung voraus. In 3 Schritten zu Ihrer Videoberatung! 1. Schritt Wir senden Ihnen eine E-Mail mit dem Einladungslink zu (noreply.videoD3@arbeitsagentur.de) 2. Schritt ca. 5 min vor unserem Termin – Sie öffnen den Link und bestätigen 2x Einen Jobcenter-Termin sollten Sie einhalten oder absagen. Wie das gelingt und wann eine Absage möglich ist, erfahren Sie hier. „Mein Videotermin“ der Bundesagentur für ArbeitTechnische Voraussetzungen Allgemeine Hinweise zur Teilnahme Zur Teilnahme am Videotermin benötigen Sie einen PC (Notebook oder Desktop), der mit Kamera und Headset (alternativ Mikrofon und Kopfhörer oder Lautsprecher) ausgestattet ist, sowie einen DSL-Internetzugang oder einen vergleichbaren mobilen Internetzugang. Darüber hinaus Sie haben eine Frage oder ein Anliegen? Dann nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir kümmern uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen. Bitte stellen Sie sicher, dass keine anderen Personen als Sie selbst das Videogespräch mitverfolgen können. Das Mithören und Mitsehen durch andere Personen als Sie, bedarf der vorherigen Einwilligung seitens Ihres Kommunikationspartners der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters. Hallo, dass die Jobcenter seit Beginn des ganzen Corona-Wahnsinns auf telefonische "Beratungen" umgeschwenkt sind, ist ja hier öfters zu lesen. Ich habe heute per Mail eine Einladung zu einer "Videoberatung" bekommen. Ist das neu oder hab ich da nur was verpasst ? Nun, da ich selbst einen Vereinbaren Sie online einen Termin bei der Bundesagentur für Arbeit für Beratung und Unterstützung zu Arbeitslosigkeit, Jobsuche oder finanziellen Hilfen. ich beziehe derzeit ALG I und bin bei einer ländlichen Arbeitsagentur in Bayern gemeldet. Allerdings wollte ich auf den Karnevall gehen und genau am Rosenmontag ist der Termin beim Amt. Für eine Terminverschiebung braucht man wohl einen triftigen Grund, bspw. ne Krankheit mit Krankschreibung. Erfahren Sie, um was es bei den Terminen im Jobcenter geht, wie Sie ablaufen und was Sie tun müssen, wenn Sie nicht kommen können. Jetzt informieren! Sie haben eine Frage oder ein Anliegen? Dann nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir kümmern uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen. Wenn Sie krank sind und deshalb den Termin absagen müssen, teilen Sie uns bitte noch am selben Tag Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer mit. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Einladung, die Sie vom Jobcenter erhalten. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung müssen Sie in jedem Fall vorlegen. Hallo ich bin momentan im Status arbeitssuchend (also noch nicht arbeitslos) bei der Arbeitsagentur registiert und habe kurzfristig eine Folgeeinladung für das Besprechen meiner beruflichen Situation bekommen. Der kurzfirstige Termin paßt leider nicht in meine private Planung. Wie ist eure Das Mithören und Mitsehen durch andere Personen als Sie, bedarf der vorherigen Einwilligung seitens Ihres Kommunikationspartners der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters. Ein Mitschneiden des Gesprächs sowie die missbräuchliche Nutzung oder Veröffentlichung des Videotermins ist untersagt. Gespräch beenden Am Ende des Termins kann die Videokommunikation durch Sie oder die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit beendet werden.
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