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Qualifizierungschancengesetz für Arbeitnehmer Mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung von sozialversicherungspflichten Beschäftigten. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können sich vor Ort in Mönchengladbach und im Rhein-Kreis Neuss dazu beraten lassen. Das Arbeit-für-Morgen-Gesetz legt den Schwerpunkt darauf, Menschen ohne Berufsabschluss einen ersten Berufsabschluss zu ermöglichen. Daneben werden Arbeitnehmer unterstützt, die schon länger außerhalb ihres erlernten Berufs arbeiten, eine weitere Qualifizierung zu erreichen. Ihr Erfolg ist unser Antrieb Die Qualifizierung Ihrer eigenen Mitarbeiter/-innen ist ein wichtiger Ansatz. Sicher haben Sie in Ihren eigenen Reihen Mitarbeiter/-innen mit Talenten, die die Fachkräftelücke schließen können. Wir unterstützen Sie, wenn Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Chance geben, sich beruflich weiterzubilden. Auch neu eingestellte Arbeitnehmer/-innen Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung wurden die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik unter anderem für Beschäftigte weiterentwickelt. Mit dem Qualifizierungschancengesetz eröffnen sich für Beschäftigte neue Weiterbildungsmöglichkeiten. Was ist das Qualifizierungschancengesetz? Das Qualifizierungschancengesetz ist ein Gesetz zur Förderung von Anpassungsqualifizierungen und Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt dabei einen Teil der Lehrgangskosten und des Arbeitsentgelts. Mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert die Bundesagentur für Arbeit seit 2019 die Weiterbildung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Denn gerade kleine und mittelständische Unternehmen haben Schwierigkeiten, die damit einhergehenden Kosten und Arbeitsausfälle aufzufangen. Qualifizierung von Beschäftigten Erweiterter Zugang zur Weiterbildungsförderung durch das Qualifizierungschancengesetz Das am 01.01.2019 in Kraft getretene Qualifizierungschancengesetz ist ein Baustein der von der Bundesregierung initiierten Qualifizierungsoffensive am Arbeitsmarkt. Ziel des Gesetzes ist es: Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Alg II/Sozialgeld sind die Vorschriften der §§ 7 ff, 19 ff SGB II in der Fassung, die das SGB II zu Beginn der streitbefangenen Monate zuletzt durch das Qualifizierungschancengesetz vom 18.12.2018 (BGBl I 2651) erhalten hat ( Erfahren Sie hier alles über das Qualifizierungschancengesetz, sowie über die Voraussetzungen, Fördermöglichkeiten und Vorteile. Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter Stärken Sie die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Betriebs, indem Sie Ihre Beschäftigten qualifizieren. Wir unterstützen Sie, indem wir unter bestimmten Voraussetzungen eine Weiterbildung fördern. Die Agentur für Arbeit übernimmt dabei auf der Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes voll oder anteilig je nach Art der Qualifizierung und abhängig von der Unternehmensgröße die Weiterbildungskosten und erstattet Ihrem Arbeitgeber bis zu 100% der Gehaltskosten. Weiterbildung für Ihr Personal – Zukunft für Ihr Unternehmen Jetzt Zuschüsse sichern! Seit April 2024 gibt es noch mehr Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen und Ihre Beschäftigten. Informieren Sie sich jetzt bei Ihrem Arbeitgeber-Service. Die Vordrucke werden von der Agentur für Arbeit dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt beziehungsweise können aus dem Internet unter www.arbeitsagentur.de (vergleiche auch unter den Hinweisen aufgeführter Pfad) oder direkt aus unserem Downloadcenter für Unternehmen heruntergeladen werden. JETZT DIE CHANCEN NUTZEN Denken Sie schon heute an Ihre Aufgaben von morgen und den damit verbundenen Fachkräftebedarf. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für Qualifizierung! Mit dem Qualifizierungschancengesetz sollen Arbeitnehmer in Beschäftigungsverhältnissen die Möglichkeit bekommen, sich nah am Puls der Zeit weiterzuqualifizieren. Qualifizierungschancengesetz für Arbeitgeber Mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung von sozialversicherungspflichten Beschäftigten. Mehr gewinnen durch Qualifizierung – wir helfen Ihnen dabei. Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ermöglicht eine umfangreiche Förderung der beruflichen Qualifizierung und Weiterbildung von Beschäftigten durch die Bundesagentur für Arbeit. Weiterbildung für Ihr Personal – Zukunft für Ihr Unternehmen Jetzt Zuschüsse sichern! Seit April 2024 gibt es noch mehr Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen und Ihre Beschäftigten. Informieren Sie sich jetzt bei Ihrem Arbeitgeber-Service. Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ermöglicht es Unternehmen, Zuschüsse für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten zu erhalten. Die Agentur für Arbeit fördert sowohl die Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen als auch Lohnkostenzuschüsse während der Weiterbildung.

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