Richtiges Arbeiten auf Leitern Absturzsicherung: Bezüglich der Nutzung von Leitern und Tritten sind die entsprechenden Normen und Regelwerke in den letzten Jahren intensiv überarbeitet worden. Damit sollen Abstürze oder andere Unfälle so weitgehend wie möglich vermieden werden. Wir fassen die aktuellen Regelungen zusammen. Informationen Diese DGUV Information gibt erläuternde Hinweise zu den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) über die Verwendung von tragbaren Leitern und Tritten. Ortsfeste Steigleitern werden nicht behandelt. Mit der falschen Leiter verlierst du schnell das Gleichgewicht. Sieh dir an, wie du sicher in der Höhe arbeitest. Sicherheit auf Leitern 1 Hoch hinaus - aber sicher! Ob im Lager, der Baustelle oder im Büro - der Einsatz von Leitern ist für uns alle so selbstverständlich. Wir geben euch ein paar Profi-Tipps, damit der Aufstieg nicht zum Absturz wird. Heute: Die Auswahl der Leiter. Diese ist abhängig von der Arbeitsaufgabe, der Nutzungsdauer, der Bodenbeschaffenheit und anderen Faktoren. Die 1 Unfallgeschehen Leitern werden im gewerblichen Bereich, dem Handel sowie öffentlichen Einrichtungen wie Verwaltungen, Schulen etc. vielfältig verwendet. Mit Blick auf die unterschiedlichen Einsatzbereiche bietet der Handel eine breite Palette von tragbaren und verfahrbaren Leitern an. Wegen der Häufigkeit ihres Einsatzes nimmt die tragbare Leiter eine besondere Position ein. Am Beispiel Unsachgemäßer Einsatz von Leitern führt jährlich zu zigtausend Arbeitsunfällen. Korrekte Nutzung und passende Modelle sorgen für Sicherheit. Ab einer Höhe von fünf Metern ist das Arbeiten auf Leitern verboten. Liegt die Arbeitshöhe höher, müssen Sie ein anderes Arbeitsmittel wie beispielsweise ein Gerüst verwenden. Zudem müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Verwendung von Leitern am Arbeitsplatz speziell unterwiesen werden. Damit es erst gar nicht zu folgenschweren Unfällen kommt, sind beim Arbeiten mit Leitern folgende Grundregeln unbedingt einzuhalten: In diesem Ratgeber erfahren Sie, was Sie beim Arbeiten auf Leitern beachten müssen, bis zu welcher Höhe es zulässig ist und welche gesetzlichen Regelungen für den Arbeitsschutz gelten. Tipps für die Arbeitssicherheit auf Leitern Arbeitgebende Unternehmen sind grundsätzlich verpflichtet, für die Arbeitssicherheit Ihrer Mitarbeitenden zu Von Stehleitern kein Übergang auf andere Arbeitsplätze Sauberer Untergrund Durchgänge freihalten; evtl. Sicherheitsposten hinzuziehen Sicheren Stand garantieren, um Arbeiten auf der Leiter auszuführen Arbeitsmittel möglichst am Körper mitführen Auf festes Schuhwerk achten Anlegewinkel 65°–75° Sicherer Transport von Leitern Was ist beim Transport von Leitern zu beachten? Dass Leitern beim Fahrzeugtransport entsprechend gesichert sein müssen, versteht sich von selbst. Dabei sollte man unbedingt darauf achten, dass die Spanngurte nicht die Holme der Leitern verbiegen. Wenn bei Arbeiten vom Standplatz auf der Leiter ein Absturz von mehr als 3,0 m möglich ist, dürfen nur kurzfristige Arbeiten im Greifraum durchgeführt werden, wie z. B. das Beheben von Putzschäden, einfache Montage- und Installationsarbeiten oder das Ausbessern von Anstrichen. Leiterunfälle vermeiden: Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den sicheren Einsatz von Leitern und Tritten im Betrieb. Diese DGUV Information gibt erläuternde Hinweise zu ( BetrSichV) über die Verwendung von tragbaren Leitern und Tritten. Ortsfeste Steigleitern werden nicht behandelt. (Informa-tio nen zur Steigleitern finden Sie in der DGUV Infor-mation 208-032 Auswahl und Benutzung von Steigleiter). Arbeiten auf der Leiter Eine Leiter als hochgelegenen Arbeitsplatz zu verwenden, ist grundsätzlich nur bis zu einer Standhöhe von zwei Metern zulässig. Bei zeitweiligen Arbeiten ist jedoch eine Standhöhe zwischen zwei und fünf Metern erlaubt. Das sind beispielsweise Wartungs-, Instandhaltungs-, Inspektions-, Mess- und Montagearbeiten, wenn sie einen Zeitraum von zwei Stunden je Geeignete Sicherungsmaßnahmen sind z. B. Aufstellen von Absperrungen, Abschrankungen oder Warnposten. Leitern und Tritte dürfen nur in Blickrichtung auf die Stufen/Sprossen bestiegen werden. Beim Arbeiten auf Leitern und Tritten dürfen sich Benutzer und Benutzerinnen nicht zu weit hinauslehnen. Beim Verwenden von Prüfplaketten an Leitern ist Folgendes zu beachten: Eine Prüfplakette darf nur angebracht werden, wenn bei der Leiter keine sicherheitsrelevanten Mängel vorliegen. Für Arbeiten in elektrischen Anlagen dür-fen grundsätzlich alle Arten von Leitern verwendet werden. Weder die UVV „Elek-trische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV A2, bisher VBG 4) noch die Vorschrift „Leitern und Tritte“ (BGV D36, bisher VBG 74) enthalten hierzu irgendwelche einschränkenden Regelungen. Arbeiten und Besteigen von Lkw-Ladeflächen gesichert Wenn Sie die Problematik der Unfallverletzungen dabei analysiert und geeignete Absturzsicherung dafür eingesetzt haben, kann Ihr Betrieb 10 Prämienpunkte erhalten. Als Aufstiege dürfen Leitern nur für kurzzeitige Arbeiten eingesetzt werden (geringe Verwendungsdauer). Der zu überbrückende Höhenunterschied darf nicht mehr als 5 m betragen. Bei mehr als 5 m Höhenunterschied ist der Einsatz nur bei sehr seltener Verwendung möglich. Sprossen- und Stufenleiter sind zulässig.
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