Bedingungen und Möglichkeiten für EU-Bürger, in der Schweiz zu arbeiten. Infos zu Aufenthaltsdauer, Voraussetzungen und gefragten Jobs auf dem Arbeitsmarkt. Aus diesem Grund haben auch EU/EFTA-Bürgerinnen und Bürger, die in der Schweiz leben, Vereine gegründet. Einreise und Aufenthalt in der Schweiz Detaillierte Informationen über Einreise, Aufenthalt und Arbeitsbewilligungen in der Schweiz finden Sie hier auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration (SEM). Zweck Dieses Dossier richtet sich an Personen, welche die Schweiz verlassen und sich in einem Land der EU/EFTA niederlassen und einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen. Der Inhalt und die Aussagen basieren auf den behördlichen und gesetzlichen Vor-schriften, welche für Schweizerinnen und Schweizer Gültigkeit haben. Als Ausländer/in in der Schweiz arbeiten Die meisten Ausländerinnen und Ausländer benötigen eine Erlaubnis, wenn sie in der Schweiz arbeiten wollen. Wie man zu einer solchen Erlaubnis kommt, hängt von der Staatsangehörigkeit und der Art der angestrebten Arbeit ab. Arbeiten in der Schweiz ist für viele EU-Bürger eine attraktive Option. Die Schweiz bietet nicht nur eine hohe Lebensqualität, sondern auch ein stabiles Wirtschaftssystem und attraktive Gehälter. Doch bevor man den Schritt wagt und eine Stelle in der Schweiz annimmt, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger können drei Monate lang in der Schweiz arbeiten, ohne besondere Schritte unternehmen zu müssen. Einreise und Aufenthalt Detaillierte Informationen über Einreise, Aufenthalt und Arbeitsbewilligungen in der Schweiz finden Sie hier auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration (SEM). Weitere praktische Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in der Schweiz werden Ihnen hier auf der Webseite ch.ch zur Verfügung gestellt. Bis maximal 90 Tage pro Kalenderjahr EU-/EFTA-Staatsangehörige, welche höchstens 90 Tage pro Kalenderjahr eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausüben, brauchen keine spezielle Bewilligung. Für sie besteht aber eine durch die Schweizer Arbeitgeberin bzw. den Schweizer Arbeitgeber wahrzunehmende Meldepflicht. Was gilt für Bürgerinnen und Bürger eines EU/EFTA-Staats? Um in der Schweiz zu arbeiten, benötigen Sie einen gültigen Arbeitsvertrag. Ausserdem müssen Sie bei Ihrer zukünftigen Wohngemeinde eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Sie planen, in der Schweiz zu arbeiten, zu Ihrem Ehegatten oder Ihrer Familie zu ziehen oder möchten an einer Schweizer Universität studieren? Welche Voraussetzungen für einen Aufenthalt erfüllt sein müssen, richtet sich nach dem Grund des Aufenthalts. Mit den Abkommen zwischen der Schweiz/Liechtenstein und der EU ist der Zugang für Arbeitnehmer aus den EU-Staaten zum Schweizer wie auch Liechtensteiner Arbeitsmarkt kein Problem mehr. Falls du als EU-Bürger in der Schweiz oder Liechtenstein arbeiten möchtest, bist du bei uns genau richtig. Wenn du als EU-Bürger in der Schweiz arbeiten möchtest. Grüezi, Bonjour, Buon Giorno, Allegra – Willkommen in der Schweiz! Unsere Schweiz ist nicht nur wunderschön, sie hat auch viel zu bieten für alle, die hier arbeiten möchten. Damit dir die Entscheidung leichter fällt, haben wir hier die wichtigsten Informationen für dich. Stammen Sie aus einem Nicht-EU/EFTA-Staat und möchten in der Schweiz erwerbstätig werden, so können Sie nur zugelassen werden, wenn Sie gut qualifiziert sind. Als gut qualifiziert gelten Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten sowie andere qualifizierte Arbeitskräfte – in erster Linie Personen mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss sowie mehrjähriger Berufserfahrung. Bei Bürger der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) EU/EFTA-Bürger profitieren von der Personenfreizügigkeit, die ihren Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt stark erleichtert. Sie können ohne Visum in die Schweiz einreisen und sich für einen Zeitraum von drei Monaten nach einer Arbeit umsehen. Sollte die Arbeitssuche länger dauern, können sie eine Das Wichtigste auf einen Blick Nicht-EU/EFTA-Bürger, auch bekannt als ‚Ausländer‘, benötigen für die Arbeit in der Schweiz eine Arbeitsbewilligung, deren Erteilung von Kriterien wie berufliche Qualifikation, wirtschaftliches Interesse der Schweiz und Integrationsfähigkeit abhängt. Ausländische Erwerbstätige aus den EU/EFTA-Staaten können in der Schweiz ohne Bewilligung, aber mit obligatorischer Meldung, während bis zu 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr arbeiten. Sie können sich sich hier beim Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) registrieren. Weiterführende Informationen finden Sie hier beim Staatssekretariat für Migration (SEM). Anders als beim Arbeiten innerhalb der EU-Länder benötigen EU-Bürger*innen zum Arbeiten in der Schweiz jedoch eine Aufenthaltsbewilligung, die bei der jeweiligen Gemeinde beantragt werden muss. Diese Regelung gilt nur für eine Erwerbstätigkeit ab 3 Monaten. Für EU-Bürgerinnen und EU-Bür-ger, die in der Schweiz leben und arbeiten möchten, gibt es ebenfalls eine Broschüre zum Personenfreizügigkeits abkommen (www Träumst du davon, in der Schweiz zu leben und zu arbeiten? Für Bürger aus EU- und EFTA-Staaten mag dieser Traum oft greifbar nah erscheinen. Doch während die Türen offener stehen als für Drittstaatsangehörige, sind die Auswandern Schweiz Voraussetzungen für einen reibungslosen Übergang von entscheidender Bedeutung. Die Schweiz ist nicht Teil der Euro päischen Union (EU), jedoch Mitglied der Europäischen Freihandelsassozia tion (EFTA). 1992 lehnten die Schwei zer Stimmbürgerinnen und Stimm bürger den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ab. Die Schweiz handelte aber Abkommen mit der EU aus, die Mitte 2002/2006/2009 in Kraft getreten sind.
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