Zahlt Ihr Arbeitgeber aufgrund der Insolvenz keine Beiträge zur Sozialversicherung, übernimmt dies die Agentur für Arbeit auf Antrag der Einzugsstelle (Krankenkasse). Ausstehende Beiträge werden für die letzten 3 Monate Ihres Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis gezahlt. Insolvenzgeld beantragen: Unser Video erklärt, was Sie wissen müssen, und wie Sie den Antrag online ausfüllen. Jetzt informieren! Arbeitnehmer erhalten Insolvenzgeld, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist. Die Agentur für Arbeit zahlt dann den ausstehenden Nettolohn der letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis. Das Insolvenzgeld gibt es nur auf Antrag, welcher spätestens zwei Monate nach dem Insolvenzereignis gestellt werden muss. Sonst verfällt der Anspruch. Wer in einem Unternehmen beschäftigt ist, das insolvent und somit nicht mehr dazu in der Lage ist, die Löhne zu zahlen, kann sich an die Agentur für Arbeit wenden und dort Insolvenzgeld beantragen. In diesem Fall zahlt die Agentur für Arbeit auf Antrag der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Ersatz für das fehlende Entgelt (Insolvenzgeld). Insolvenzgeld wird einmalig für die letzten drei Monate vor Eintreten der Insolvenz gezahlt. Diese Entscheidung trifft das zuständige Insolvenzgericht. Beantragen Sie das Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit. Wichtig ist, dass Sie den Antrag innerhalb von 2 Monaten stellen, nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Die Bundesanstalt für Arbeit zahlt für ausstehende Gehälter von bis zu drei Monaten vor Insolvenzeröffnung oder der Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels Masse das Insolvenzgeld in der Regel in Höhe Ihres Nettolohns. Die Insolvenzgeldbescheinigung fordert die Agentur für Arbeit übrigens i. d. R. eigenständig beim Insolvenzverwalter bzw. bei Ihrem Arbeitge-ber an. Sie brauchen hierzu selbst nichts zu veranlassen. Das Insolvenzgeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitnehmer im Falle ausstehender Lohnzahlungen aufgrund Insolvenz. Um Insolvenzgeld zu erhalten, muss bei der Agentur für Arbeit innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis ein Antrag gestellt werden. Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk die für den Arbeitgeber zuständige Lohnabrechnungsstelle liegt. Wenn Sie noch keine neue Arbeit aufgenommen haben, sollten Sie sofort die Agentur für Arbeit aufsuchen, die für Ihren Wohnort zuständig ist. Dort melden Sie sich ar-beitslos und beantragen Arbeitslosengeld. 2. Privatpersonen | Insolvenzgeld beantragen 3. Antragstellung Herausgeberin Bundesagentur für Arbeit 90327 Nürnberg Organisationsbereich GR2 August 2018 www.arbeitsagentur.de Einfach QR-Code mit Smartphone scannen. Startseite Anmeldung Anmelden Hier können Sie sich für die Online-Angebote der Bundesagentur für Arbeit anmelden. Dazu gehören auch die Angebote der Jobcenter und der Familienkasse. Unter den Menü-Themen auf der Startseite sind 3 Kästen: Ihre Dienststelle vor Ort Kontaktieren Sie uns direkt Downloads Ihre Dienststelle vor Ort Klicken Sie auf Dienststelle finden. Dann kommen Sie auf die Seite mit unserer Suche. Da können Sie nach Dienst-Stellen in Ihrer Nähe suchen. Unsere Dienst-Stellen sind: Arbeitsagenturen Jobcenter Familienkassen B erufs i nformations z entren Startseite Anmeldung Anmelden Hier können Sie sich für die Online-Angebote der Bundesagentur für Arbeit anmelden. Dazu gehören auch die Angebote der Jobcenter und der Familienkasse. Arbeitnehmer können den Antrag auf Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit einreichen, dies ist auch elektronisch möglich. Allerdings muss das Insolvenzgeld beim Arbeitsamt innerhalb von zwei Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt werden. Ich versichere, sämtliche Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht zu haben. Mir ist bekannt, dass meine Ansprüche auf Arbeitsentgelt, die den Anspruch auf Insolvenzgeld begründen, mit Stellung dieses Antrages auf die Bundesagentur für Arbeit übergehen. Etwaige Änderungen (zum Beispiel Adresse, Bankverbindung, Arbeitsaufnahme, Beantragung/Bezug von Arbeitslosengeld oder anderen Beachten Sie bitte die Hinweise des Merkblattes 10 "Insolvenzgeld". Informationen, Vordrucke und Merkblätter erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit oder auch im Internet unter www.arbeitsagentur.de. Nach Eingang des Antrags prüft die Bundesagentur für Arbeit die Angaben und Unterlagen. Wird der Anspruch anerkannt, erfolgt die Auszahlung des Insolvenzgeldes. Beantragen Sie das Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit. Wichtig ist, dass Sie den Antrag innerhalb von 2 Monaten stellen, nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
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