Falls Ihr Betrieb fünf oder mehr schwerbehinderte Menschen dauerhaft beschäftigt, hört die Behörde zusätzlich die Schwerbehindertenvertretung Ihres Unternehmens an. Für beides benötigt die Agentur für Arbeit Ihre Zustimmung. Das Ergebnis der Prüfung schickt Ihnen die Agentur für Arbeit schriftlich in einem Bescheid zu. Die Bundesagentur für Arbeit prüft Ihren Gleichstellungsantrag in der Regel innerhalb von 1 bis 4 Monaten. Ein Grund für die längere Bearbeitungszeit ist, dass nicht nur die BA selbst alles bearbeiten, sondern auch mit dem Arbeitgeber, dem Personal-/ Betriebsrat und der Schwerbehindertenvertretung (falls vorhanden) sprechen muss. Die Gleichstellung beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit. Sie können den Antrag online stellen (siehe Abschnitt „Dokumente online übermitteln“ unten). Sie können die Gleichstellung auch formlos, das heißt persönlich, telefonisch oder schriftlich beantragen. Ihre Agentur für Arbeit muss prüfen, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Darum müssen Sie im So wird der Gleichstellungsantrag erfolgreich Wissen für die SBV rund um die „Fachlichen Weisungen“ der Bundesagentur für Arbeit Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 50 gelten als schwerbehindert. Menschen mit Behinderungen Die Bundesagentur für Arbeit begleitet Menschen mit Behinderungen vor und während des Berufslebens. Nutzen Sie unsere Beratung und informieren Sie sich über mögliche finanzielle Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten. Gleichstellungsantrag als PDF Seit dem 01.09.2022 ist der neue Gleichstellungsantrag auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit online und hier abrufbar: pdf Menschen mit Behinderung; Beantragung der Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen Als Mensch mit Behinderungen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Für Sie zuständig Agentur für Arbeit Augsburg Weiterführende Links Informationen zum Gleichstellungsantrag und zur Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß § 2 SGB IX Zu den Voraussetzungen der Gleichstellung gehört, dass Sie infolge Ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeig-neten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können. Dafür sind die in diesem Antrag angefragten Informationen erforderlich. Zur Entscheidung über Ihren Antrag auf Gleichstellung erfolgt eine umfassende Sachverhaltsermittlung. Deshalb beabsichtigen wir, wenn Sie Agentur für Arbeit Augsburg Dr. Annette Rosch Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Wertachstr. 28 · 86153 Augsburg Fon: 0821 / 3151-364 E-mail: Annette.Rosch@arbeitsagentur.de www.arbeitsagentur.de Stadt Augsburg · Beauftragte zur Gleichstellung von Frauen und Männern Barbara Emrich Rathausplatz 1 · 86150 Augsburg Fon: 0821 / Die Agentur für Arbeit Augsburg bietet regelmäßig Informationsveranstaltungen zu unterschiedlichen Themen an. An diesen Veranstaltungen können auch Kundinnen und Kunden des Jobcenters Augsburg Stadt teilnehmen. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine telefonische Anmeldung ist notwendig. Die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen bringt Ihnen arbeitsrechtliche Vorteile. Erfahren Sie hier die Voraussetzungen und Auswirkungen. Jetzt informieren! Variante „Erlangung“: Die Gleichstellung zur Erlangung eines Arbeitsplatzes dient auch dazu, vorhandene Nachteile in Ihrer Wettbewerbsfähigkeit auszugleichen. Geben Sie bitte in diesem Fall bei Feld 68 Gründe für diese Nachteile an. Wenn Sie nicht bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter zur Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung gemeldet sind, gehen Sie bitte auch auf Ihre Die Gleichstellung beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit. Sie können den Antrag online stellen (siehe Abschnitt „Dokumente online übermitteln“ unten). Sie können die Gleichstellung auch formlos, das heißt persönlich, telefonisch oder schriftlich beantragen. Ihre Agentur für Arbeit muss prüfen, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Darum müssen Sie im Die Gleichstellung wird grundsätzlich mit dem Tag, an dem der Antrag bei der Agentur für Arbeit eingeht, wirksam. Zum Wirksamwerden des besonderen Kündigungsschutzes nach § 85 SGB IX hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 01. März 2007 – 2 AZR 217/06 – entschieden, dass dieser nur dann greift, wenn der Arbeitnehmer einen Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Die Bundesagentur für Arbeit prüft streng, ob Ihre Behinderung tatsächlich die berufliche Teilhabe gefährdet. Nur dann wird der Antrag genehmigt. Hier erfahren Sie, wie das Verfahren abläuft, worauf es ankommt – und welche Rechte Ihnen zustehen. Gleichstellung Schwerbehindert: Nach welchen Kriterien die Agentur für Arbeit entscheidet. Im Anschluss erhalten Sie dann für den Gleichstellungsantrag ein bestimmtes Formular. Dieses müssen Sie korrekt ausfüllen. Bei Fragen oder Problemen helfen Ihnen die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit weiter. Neben allgemeinen Angaben zu Ihrer Person und dem festgestellten GdB müssen Sie nähere Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis beantworten. Startseite Anmeldung Anmelden Hier können Sie sich für die Online-Angebote der Bundesagentur für Arbeit anmelden. Dazu gehören auch die Angebote der Jobcenter und der Familienkasse. Gleichstellung Die Gleichstellungsstelle setzt sich für Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit in der Stadtverwaltung und in der Stadtgesellschaft ein. Sie weist auf gesellschaftliche Benachteiligungen hin und macht sie sichtbar. Sicherer Login zum Bürgerportal über das Serviceportal Schleswig-HolsteinAnmelden über das Serviceportal Serviceportal Schleswig-Holstein Servicekonto anlegen oder ändern
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